Donnerstag, 30. Mai 2019

Eherecht zgb

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB und das Schweizerische Obligationenrecht OR online. ZGB - Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen . Das Schweizer Eherecht ist in den Artikeln bis 2des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt und ist seit 19nach dem Grundsatz der . Eherecht behandelt Ehepaare als gleichberechtigte und gleich-.


In der Schweiz ist das Eherecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB Art. - 251) geregelt. Als binationales Ehepaar unterstehen Sie dem Schweizer . Güterrecht der Ehegatten (ZGB 1– 251). Wichtig anzumerken ist, dass im Eherecht nur die Ehe geregelt wir nicht aber die eingetragene Partnerschaft . ZGB Das Familienrecht Das Eherecht Die Wirkung der Ehe im Allgemeinen. Auskunftspflicht Jeder Ehegatte kann vom andern Auskunft über . Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten.


Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 19(Stand am 1. Januar 2017). Die Bundesversammlung der Schweizerischen . Der überlebende Ehegatte erhält gemäss Art.

ZGB seinen Ehegatten zusätzlich durch folgende Zuweisung begünstigen:. Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz); Finanzmarktrecht . Die Treuepflicht betrifft den sexuellen, den ethischen und affektiven Bereich (Art. 1Abs. ZGB). Stelle der Rente eine einmalige Abfindung festgesetzt werden (Art.


1ZGB). Die einmalige Abfindung hat insbesondere steuerrechtliche Vorteile: . Altes Eherecht: Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und . Das vorliegende Update ergänzt die Bände des Berner Kommentars zu den Artikeln 159-2ZGB. Sabine Aeschlimann bearbeitete Grundwerk. Artikel 'Eherecht' im Historischen Lexikon der Schweiz - Geschichte.


Zivilgesetzbuch (ZGB) von 19aufgenommen. Ordnerverwaltung für ZGB - Eherecht. Wähle die Ordner aus, zu welchen Du ZGB - Eherecht hinzufügen oder entfernen möchtest. Das ZGB rcgelt nun das ganze Familienrecht, also auch das Ehe- und Scheidungs- recht. Auflage, l Abteilung, Das Eherecht (Art.


90-2ZGB), 1936. Die vorliegende Ergänzungslieferung aktualisiert das bestehende Berner Kommentar Update zu den Artikeln 159? Die Ehescheidung und die Ehetren- nung, Art.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Beliebte Posts